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Beiträge bis 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete können in der Ansparphase steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diesen steuerlichen Vorteil können die Versicherten schrittweise voll ausschöpfen. Mit Einführung der Rürup Rente können 60 % der Beiträge abgesetzt werden. Jährlich steigt der Betrag um 2 %, sodass im Jahr 2025 die vollen 100 % steuerlich berücksichtigt werden können. Aktuell liegt im Jahr 2012 die Möglichkeit bei 74 %.
Damit der Vertrag auch als Rürup Rente anerkannt wird, unterliegt er strengen Kriterien. Der wichtigste Punkt ist die Form der späteren Auszahlung. Eine Rürup Rente ist immer eine Leibrente. Das bedeutet, dass nur eine lebenslange Rentenzahlung möglich ist. Eine Kapitalauszahlung steht nicht zur Wahl. Vor dem 60.Lebensjahr darf die Rentenzahlung nicht beginnen. Der Vertrag darf außerdem nicht vererbt, verschenkt, veräußert oder übertragen werden.
Letztes Update am 29.02.2012
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