Anzeige
Die Riester Rente kann grundsätzlich jeder abschließen. Es stehen dafür verschiedene Vertragsarten wie Rentenversicherungen, Bank-Sparpläne oder Fonds-Sparpläne zur Verfügung. Aber nicht jeder erhält auch die staatliche Förderung. Zu dem zulagenberechtigten Personenkreis gehören alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte, Eltern in Elternzeit, Berufs- und Zeitsoldaten, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Pflegepersonen und geringfügig Beschäftigte. Der Ehepartner, der nicht zu dieser Personengruppe gehört, zählt zum mittelbar zulagenberechtigten Personenkreis. Er kann einen eigenen Vertrag abschließen und erhält auch die Förderung. Dafür muss er den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss der Versicherte mindestens 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen zahlen. Zulagen werden für alle zulagenberechtigten Personen gezahlt. Sie betragen 154 Euro jährlich. Auch für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt es eine jährliche Zulage. Bei einem Kind, das nach 2008 geboren ist, sind das immerhin jährlich 300 Euro. Für Kinder, die davor geboren sind, werden 185 Euro gezahlt. Die Riester Rente ist daher besonders für Familien interessant. Besserverdiener profitieren von der Riester Rente durch den Steuervorteil, den sie in Form eines Sonderausgabenabzuges erhalten.
Letztes Update am 29.02.2012
Anzeige